Bietverfahren für Grundstück in Geilenkirchen

Im Gegensatz zum klassischen Verkauf einer Immobilie, ist die Vermarktung im Bieterverfahren eine innovative Alternative, insbesondere für begehrte Objekte und Immobilien bei denen sich eine herkömmliche Preisfindung als schwierig darstellt.

Optimale Bedingungen für ein Bieterverfahren

Im Falle dieses Baugrundstücks bot sich die Vermarktung im Bieterverfahren als attraktive Option an. Da sich das Grundstück in einer exklusiven Lage eines bereits erschlossenen und bebauten Wohngebietes befand, war mit einer hohen Nachfrage zu rechnen. Zudem stellt sich eine Wertermittlung basierend auf standardisierten Verfahren (Vergleichswertverfahren über Bodenrichtwert) als unzutreffend heraus, da aufgrund des limitierten Angebotes solcher Baugrundstücke die Zahlungsbereitschaft potentieller Interessenten nur schwer zu ermitteln war. Beispielsweise würde man bei einem zu hohen Angebotspreis Interessenten verschrecken, während man bei einem zu niedrigen Ansatz die Immobilie unter Wert verkaufen würde.

Vorbereitung

Nach eingehender Beratung des Verkäufers entschieden wir uns gemeinsam dazu das Baugrundstück zu einem Mindestgebot leicht oberhalb des Richtwertes anzubieten. Konkret bedeutete dies, dass wir die Immobilie für 6 Wochen in den reichweitenstärksten Immobilienportalen sowie auf unseren internen Kanälen in den sozialen Medien und unserer Internetseite inserierten.

Ablauf des Bieterverfahrens

Während der Bietzeit stellten wir den Interessenten die vorbereiteten Vermarktungsunterlagen wie ein detailliertes Exposé sowie relevante Informationen zum Bebauungsplan zur Verfügung.

Um einen möglichst transparenten und fairen Verkauf für Verkäufer- & Käuferseite zu gewährleisten, legten wir fest, dass Interessenten Ihr Gebote nur schriftlich und über ein standardisiertes Formular abgeben konnten.

Im Gegensatz zu einer Auktion oder Versteigerung ist ein solch abgegebenes Gebot im Bieterverfahren jedoch nicht rechtsverbindlich. Dies bedeutet, dass ausschließlich der Eigentümer entscheidet, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte. Im Gegenzug ist auch der Kaufinteressent nicht rechtsverbindlich an sein Gebot gebunden, signalisiert jedoch seine eindeutige Bereitschaft das Objekt zum genannten Preis zu erwerben.

Ergebnis

Aufgrund dieser Form der Vermarktung, konnten wir eine hohe Anzahl von seriösen Geboten einholen und das Baugrundstück deutlich oberhalb des Mindestgebotes an einen neuen Eigentümer vermitteln. Ein entscheidender Vorteil war zudem, dass die Immobilie effizient und diskret zum Höchstpreis vermittelt wurde, ohne dass der Verkäufer vor der notariellen Vertragsunterschrift in Erscheinung treten musste.

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